Leichtsinn und Fahrlässigkeit sind häufige Unfallursachen. Gerade beim Sport oder Tätigkeiten in Haus und Garten werden Gefahren unterschätzt. Eine der Ursachen für die konstant hohe Zahl an Unfällen in der Freizeit. Kommt dann noch die Komponente Urlaub hinzu, werfen Verbraucher die gewohnte Vorsicht nicht selten über Bord und begeben sich in Situation, die ein gewisses Gefährdungspotenzial nach sich ziehen können.
Bekannte Beispiele wären der Betrieb von Motorsportgeräten ohne die entsprechende Erfahrung, Bergsteigen und Wanderung trotz mangelnder körperlicher Konstitution usw. Die Folgen sind sich aber oft ähnlich: Aufgrund der Selbstüberschätzung geraten Betroffene in Gefahr, müssen von Rettungskräften geborgen und transportiert werden. Momente, in denen die Frage nach den Kosten zwar in den Hintergrund rückt, sich aber anschließend wieder in den Vordergrund drängt. Denn im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist dieser Aufwand nicht gedeckt. Die Folge: Es drohen hohe Kosten – teilweise im vier- oder vielleicht gar fünfstelligen Bereich – die aus eigener Tasche zu finanzieren sind.
Durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann diesem Kostenrisiko vorgebeugt werden. Eine Leistung, die im Ernstfall Sicherheit gibt, aber nicht automatisch zum Umfang der privaten Unfallversicherung gehört. Denn die Übernahme von Transport- und Rettungskosten ist in vielen Unternehmen Bestandteil der Besonderen Versicherungsbedingungen und mitunter deshalb ein beitragspflichtiger Zusatzbaustein.
Zahlt die private Unfallversicherung in jedem Fall?
Die Sicherheit, welche die Unfallversicherung in diesem Zusammenhang bietet, kann allerdings trügerisch sein. Denn die Unternehmen leisten nicht in jedem Fall. Gerade in Bezug auf den Transport zum Wohnsitz oder in Kliniken können Versicherte unangenehme Überraschungen erleben. Denn zu den Voraussetzungen gehört, dass der Transport ärztlich veranlasst wird. Zudem entsteht die Leistungspflicht nur dann, wenn andere Ersatzpflichtige ausfallen.
Für die Praxis hat dieser Punkt Bedeutung. Neben der privaten Unfallversicherung lässt sich der Rücktransport auch im Rahmen einer Reisekrankenversicherung abdecken. Greift diese, kann der private Unfallversicherer unter Hinweis auf die entsprechende Klauseln in den Versicherungsbedingungen zur Ersatzpflicht Dritter die eigene Leistung verweigern. Ausnahme: Der oder die Ersatzpflichtige bestreitet die Leistungen oder deckt den finanziellen Aufwand nicht vollständig.
Tipps zu den Bergungs-/Transportkosten
In Bezug auf die Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen unterschieden sich die Anbieter einer privaten Unfallversicherung teilweise erheblich. Interessierte Verbraucher, die den Schutz für die eigene Person bzw. die Familie ausbauen wollen, müssen daher mehrere Punkte im Auge behalten, wenn dieser Leistungsbereich umfassend abgesichert werden soll. Dazu gehört unter anderem die Frage, wie mitreisende Familienangehörige untergebracht werden.
Was sollte letztlich zum Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung in puncto Bergung und Transport gehören? Versichert werden sollte:
- die Rettung durch öffentliche und private Rettungsdienste,
- der Transport in Krankenhäuser,
- die medizinische Rückführung an den Wohnsitz und,
- eine Unterbringung oder die Heimreisekosten von Familienangehörigen.
Letztlich zählt aber nicht nur, welche Leistungen die private Unfallversicherung im Rahmen der Bergungs- und Transportkosten im Ernstfall übernimmt, sondern auch, in welcher Höhe die hier entstehenden Kosten übernommen werden. In vielen der heute gängigen Tarifen sind anfallende Kosten beitragsfrei versichert – allerdings nur bis zu einer gewissen Höhe von ca. 3.000 – 5.000 Euro. Was darüber hinaus durch die Suche, Bergung und Rettung anfällt, müssen Versicherte selbst übernehmen.
Gerade, wer sich häufiger in unzugänglichen Regionen – etwa bei Bergwanderungen, Trekkingtouren usw. – aufhält, sollte vor dem Hintergrund der eigenen finanziellen Sicherheit über eine Ausweitung dieses Leistungsbereichs der privaten Unfallversicherung nachdenken. Hinzu kommt, dass nicht nur die Rettung im Ernstfall teuer werden kann – auch der Rücktransport trägt dazu bei. So besteht die Gefahr, dass bei schweren Verletzungen die Rückführung zum Wohnsitz bzw. ins nächstgelegene Krankenhaus per Flugzeug erfolgt, was zu einer teuren Angelegenheit werden kann.