Teilhabeleistungen

Teilhabeleistungen der privaten Unfallversicherung

Unfälle, egal ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, gehören zu den Gefahren, die allgegenwärtig sind. Und deren Auswirkungen können katastrophal sein. Gesundheitsschäden an Armen und Beinen können dazu führen, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Liegt die Unfallursache am Arbeitsplatz bzw. auf dem Arbeitsweg, ist im Regelfall die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Deren Aufgabenbereich endet aber nicht mit der Heilbehandlung oder medizinischen Rehabilitation. Aufgrund des gesetzgeberischen Auftrags sind die UV-Träger dazu verpflichtet, die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen wiederherzustellen – auch wenn damit das Neuerlernen alter Fähigkeiten, eine Umschulung, Fort- oder Weiterbildung verbunden ist. Diese Wiedereingliederungsmaßnahmen in den beruflichen Alltag und das soziale Leben sind fundamentaler Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung und über das 7. Sozialgesetzbuch in ihren Grundzügen fest verankert. Die private Krankenversicherung kennt einen entsprechenden Leistungsumfang nicht. Hier steht einzig und allein der finanzielle Aspekt im Vordergrund, was sowohl die Invaliditätsleistung als auch Unfallrente, Kostenübernahme für kosmetische Operationen usw. umfasst. In der Gestaltung ihrer Rückkehr ins gesellschaftliche und berufliche Umfeld – sofern dies angesichts der Schwere der Gesundheitsschäden überhaupt möglich ist – bleiben die Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung weitgehend auf sich allein gestellt. Button Versicherungsvergleich