Sicherheit und Vorsorge sind in den Augen vieler Verbraucher eine Sache. Das Kapital, welches in die Risikovorsorge fließt und letztlich zum Vermögensaufbau fehlt, ist dagegen eine andere Sache. Rechnet man die zum Beispiel die jährliche Beitragsleistung für eine private Unfallversicherung mit (100.000 Euro Versicherungssumme und einer Progression von 350 Prozent) einem Beitrag von 157 Euro auf eine Laufzeit von 45 Jahren auf, steht unterm Strich eine Summe von 7.065 Euro.
Geld für eine Leistung, die man im besten Fall niemals in Anspruch nehmen muss. Und kaum ein Versicherungsnehmer würde sich nach dem Ende der Vertragslaufzeit nicht darüber freuen, diese Summe wieder auf dem eigenen Konto vorzufinden.
Ein Wunsch, den viele Versicherungsunternehmen erkannt und darauf reagiert haben. Das Ergebnis sind Tarife mit Beitragsrückgewähr. Auf den ersten Blick hört sich das Ganze wie ein gutes und vor allem günstiges Angebot an: Man genießt während der Laufzeit den Schutz durch die private Unfallversicherung. Und nach dem Vertragsende kann man die Beiträge einfach wieder für die schönen Dinge des Lebens ausgeben. Die Realität sieht allerdings meist etwas anders aus. Denn viele Experten halten die Kopplung einer Unfallversicherung mit der Beitragsrückerstattung nicht unbedingt für ein gutes Geschäft – zumindest aus Sicht der Versicherten.
Hintergrund dieser Zurückhaltung ist die Tatsache, dass an dieser Stelle der Versicherer sich nicht kulant zeigt und einfach die eigenen Einnahmen an sein Versicherungskollektiv aus freien Stücke ausschüttet, sondern genau genommen zwei Produkte miteinander kombiniert.
Das Kombiprodukt Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Wirft man einen Blick hinter die Kulissen, setzt sich die private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr einmal aus der originären Unfallversicherung zusammen – also der klassischen Unfallvorsorge – und einem Sparvertrag, einer Kapitallebensversicherung. Hiermit erwirtschaftet der Versicherte letztlich das Geld, welches ihn aus der sogenannten „Beitragsrückgewähr“ zufließt. Und genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Krux.
Denn aus irgendeiner Quelle muss Kapital in den Sparvorgang fließen, welches letztlich der Versicherungsnehmer aufzubringen hat. Letztlich erhalten die Verbraucher bei einer Unfallversicherung dieser Variante keine echte Beitragsrückgewähr, sondern zahlen das zusätzliche Kapital zum Vermögensaufbau in eine kapitalbildende Versicherung. Was am Ende zum Versicherungsnehmer zurückfließt, sind nicht die Prämien der abgeschlossenen privaten Unfallversicherung, sondern Kapital aus dem Sparvertrag.
Die im Kunden geweckte Hoffnung, eine Absicherung quasi umsonst in Anspruch nehmen zu können, erweist sich somit als Trugschluss. Ein Irrtum, der schwerwiegende Folgen haben kann. Denn dass die erhofften Sparziele am Ende der Laufzeit tatsächlich erreicht werden, ist mitunter fraglich. Allein die aktuelle Entwicklung auf dem Markt für kapitalbildende Lebensversicherung zeigt – unter dem Eindruck niedriger Kapitalmarktzinsen und sinkender Garantiezinsen – dass die Rendite zu wünschen übrig lässt. Darüber hinaus wartet auf Verbraucher, die im Portfolio eine private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr halten, ein anderer Stolperstein.
Kündigung der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Da es sich auf den zweiten Blick um zwei Verträge handelt, welche man mit der privaten Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr abgeschlossen hat, ist die Kündigung keineswegs so einfach wie im Fall einer „klassischen“ Unfallversicherung. Wirft man einen Blick in die Versicherungsbedingungen der Anbieter, tauchen hier Klauseln auf, welche deutlich machen, vor welcher Situation Versicherte im Fall einer Kündigung stehen. Denn der Sparvertrag, also die Kapitallebensversicherung, wird in diesem Fall nicht etwa aufgelöst und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, sondern ruhend gestellt.
Zwar erwirtschaftet das Geld so weiterhin Zinsen und damit einen Ertrag. Allerdings bleibt offen, ob Verzinsung plus Überschussbeteiligung die Inflation bzw. den Kaufkraftverlust und die bereits gezahlten Abschlussgebühren decken. Wirklich Kapital zurück erhält der Versicherte nur dann, wenn die Laufzeit der Kapitallebensversicherung endet oder der Vertrag an den Versicherer zurückgegeben und die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangt wird. Und letzterer Schritt ist im Regelfall mit finanziellen Einbußen verbunden.
Aufgrund der Nachteile, die viele Finanz- und Versicherungsfachleute in der Kombination aus Unfallversicherung und Kapitallebensversicherung unter dem Dach der privaten Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr erkennen, wird häufig von deren Abschluss abgeraten. Stattdessen sollten sich Verbraucher für die klassische Vorsorge im Rahmen gängiger Unfallpolicen entscheiden und die Flexibilität anderer Anlageformen für einen Vermögensaufbau nutzen. Denn das Geld für die Prämie steckt so oder so in der privaten Unfallversicherung.