Weitere Zusatzbausteine der privaten Unfallversicherung
Inhaltsübersicht
- Umbaukosten nach einem versicherten Unfall,
- Pflegekosten/Haushaltshilfe,
- Erweiterungen des Versicherungsschutzes auf Bewusstseinsstörungen und Alkohol,
- Erweiterungen auf Infektionen und Vergiftungen,
- Erweiterungen auf Strahlenunfälle,
- Komageld,
- Schmerzensgeld für Knochenbrüche,
- Versicherungsschutz bei tauchtypischen Unfällen,
- Gipsgeld,
- Versicherung von Bauch- und Unterleibsbrüchen
Schmerzensgeld für Knochenbrüche und Ähnliches
Schwere Verletzungen sind häufig ein einschneidendes Erlebnis für Betroffene. Die privaten Unfallversicherer bieten im Rahmen der Vertragsausgestaltung den Versicherten die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich in Anspruch zu nehmen – auch wenn es zu keinem dauerhaften Gesundheitsschaden kommt. Dieses Schmerzensgeld taucht oft in den Besonderen Versicherungsbedingungen der Unternehmen auf und kann – je nach Tarif – auf unterschiedliche Gesundheitsschäden/Schmerzursachen ausgedehnt werden. Ein beliebter Bereich sind zum Beispiel Knochenbrüche. Letztere können zum Beispiel ein Oberschenkelhalsbruch oder eine allgemeine Fraktur, welche eine vollstationäre Behandlung nötig macht, umfassen. Darüber hinaus können in den Versicherungsschutz dieses Bausteins auch andere Schadensbilder, wie innere Verletzungen, schwere Verbrennungen usw. aufgenommen werden. In Bezug auf die Schadenshöhe müssen die Tarifbestimmungen individuell betrachtet werden. So treffen Versicherungsnehmer in der Praxis unter anderem auf eine Staffelung in Abhängigkeit von der Behandlungsdauer einer der versicherten Verletzungen. Alternativ ist eine Berechnung der Leistungshöhe in Analogie zur Gliedertaxe möglich. Jeder Verletzung wird in diesem Fall ein fester Prozentsatz in Bezug auf die versicherte Summe zugewiesen. Hinweis: In der Praxis deckeln Unternehmen häufig die maximale Versicherungssumme, welche für diesen Baustein der privaten Unfallversicherung zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass in den Versicherungsbedingungen teilweise nicht sehr kurze Fristen für das Geltendmachen der Ansprüche verankert sind.Erweiterungen auf Infektionen, Insektenstiche und Vergiftungen
Vergiftungen oder Infektionen gehören – sofern man sich auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der meisten Unternehmen stützt – nicht mit zum Umfang der Leistungen einer privaten Unfallversicherung. Über Zusatzbausteine lässt sich allerdings auch diese Form der Gesundheitsschäden in den Versicherungsschutz aufnehmen. Allerdings ist dieser erweiterte Versicherungsschutz in der Regel kein Bestandteil der Grundschutz-Tarife, sondern nur in höheren Tarifmodellen anzutreffen. Wie genau die Leistungserweiterung letztlich aussieht, hängt von den Versicherungsbedingungen des einzelnen Assekuranzunternehmens ab. Hier kann etwa die Leistung bei Infektionen auf gewisse Krankheitsbilder, wie:- Borreliose,
- Cholera,
- Fleckfieber,
- FSME,
- Lepra usw. beschränkt sein.
Erweiterung auf Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall und Infarkt
In der privaten Unfallversicherung sind Unfälle, sofern sie auf Bewusstseinsstörungen (auch durch den Genuss von Alkohol), einen Schlaganfall und Herzinfarkt zurückgehen, häufig nicht versichert. Eine Tatsache, die natürlich im Alltag gewisse Deckungslücken offenlässt. Private Versicherer bieten allerdings die Möglichkeit, diese Art des Leistungsfalls in den Versicherungsschutz einzuschließen. Verbrauchern muss an dieser Stelle allerdings klar sein, dass ein solcher zusätzlicher Schutz häufig nicht im Rahmen einfacher Grundschutz-Tarife in Anspruch genommen werden kann, sondern Bestandteil einer Komfortabsicherung mit höheren Prämien ist. Es gilt daher letztlich zu prüfen, inwiefern Beitrag und Leistung hier in einem Gleichgewicht zueinander stehen. Zudem tauchen in den Besonderen Versicherungsbedingungen verschiedener Unternehmen trotz der Deckungserweiterung Ausschlüsse auf, wie zum Beispiel die Einschränkung, dass bei Trunkenheit nur bis zu gewissen Promillegrenzen ein Leistungsfall durch die Versicherung anerkannt wird. Oder im Fall des Unfalls durch den Einfluss von Arzneimitteln, dass deren Konsum eine ärztliche Verordnung zugrunde liegen muss. Hinweis: Die Deckungserweiterung für Bewusstseinsstörungen durch:- Medikamente,
- Schlaganfall,
- Herzinfarkt,
- Trunkenheit usw.
Versicherungsschutz bei tauchtypischen Unfällen
Tauchen und Schnorcheln sind beliebte Wassersportarten, die in Freizeit und Urlaub mitunter ein große Rolle spielen. Legt man die Bedingungen der privaten Unfallversicherung, insbesondere die Leistungsausschlüsse, streng aus, sind Tauchunfälle allerdings nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Eine Tatsache, die unter anderem für Caissonkrankheit (ausgelöst durch einen Dekompressionsunfall) oder Trommelfellverletzungen gilt. Dennoch bieten diverse Versicherer die Möglichkeit, diesen Leistungsbereich in höherwertige Tarife mit den vereinbarten Versicherungssummen aufzunehmen. Auch hier gilt allerdings die Regel, dass Leistungsausschlüsse und damit die Versicherungsbedingungen einer genaueren Prüfung bedürfen, um die Vorsorge auf den möglichen Ernstfall optimal anzupassen. In den Basisschutz-Tarifen wird der Versicherungsschutz bei tauchtypischen Unfällen hingegen häufiger ausgeschlossen bzw. wird von der Deckung durch die Unfallversicherung nicht mit erfasst.Pflegekosten/Haushaltshilfe
Ein Unfall kann zu so schweren Verletzungen führen, dass Betroffene den Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können. Ein Risiko, das allgegenwärtig ist und für viele Verbraucher eine gewisse Drohkulisse darstellt. In den Angeboten verschiedener Versicherer tauchen daher Zusatzbausteine zur privaten Unfallversicherung auf, welche genau diesen Bereich besonders absichern und damit die Unfallvorsorge ergänzen sollen. An dieser Stelle müssen sich interessierte Versicherungsnehmer grundsätzliche Fragen stellen. Denn eines der Probleme, auf das sie hier stoßen können, ist die Kombination mehrerer Versicherungsprodukte – der privaten Unfallversicherung mit einer Pflegeversicherung. Die Leistungen unterscheiden sich dabei von Versicherer zu Versicherer. Inwiefern diese Leistungserweiterung im Vergleich zu einer allgemeinen Pflegeversicherung sinnvoll ist, muss jeder Versicherungsnehmer individuell für sich entscheiden. Es sollte aber generell klar sein, dass der Pflegebaustein immer an den versicherten Unfall als Bedingungen für die Leistung gekoppelt ist. Andere Krankheiten oder Kräfteverfall bleiben dagegen unberücksichtigt. Hinzu kann ein weiteres Problem kommen: Sind die Pflegeleistungen nicht nur Zusatzbaustein, sondern Bestandteil eines streng genommen eigenen Versicherungsvertrages, drohen die damit verbundenen Hürden und Fallstricke – wie Gesundheitsprüfung usw.Unfall | UnfallTop | PlusDeckung | |
---|---|---|---|
100.000,00 € | |||
ohne Cura Plus |
143,12 € |
157,43 € |
181,05 € |
mit Cura Plus |
210,95 € |
232,05 € |
266,85 € |
150.000,00 € | |||
ohne Cura Plus |
208,69 € |
229,56 € |
263,99 € |
mit Cura Plus |
276,52 € |
304,17 € |
349,80 € |
200.000,00 € | |||
ohne Cura Plus |
274,26 € |
301,69 € |
346,94 € |