- entsprechend der persönlichen Risiken kann es zu hohen Beitragsaufschlägen oder gar der Ablehnung des Versicherungsantrags kommen,
- verschiedenen Personengruppen ist der Zugang zur BU-Versicherung nicht möglich, darunter fallen unter anderem Kinder/Schüler, Ruheständler und Hochrisikogruppen sowie Personenkreise, denen der Zugang – etwa aufgrund einer fehlenden Berufsausbildung – erschwert wird.
Die private Unfallversicherung als Vorsorgebaustein
Mit der privaten Unfallversicherung gegen Risiken in der Freizeit absichern – viele Verbraucher verfolgen dieses Ziel. Allerdings muss die Absicht, finanziell vorzusorgen, aus dem Blickwinkel der Rundum-Vorsorge auch kritisch betrachtet werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die private Krankenversicherung lediglich in Teilen dem Anspruch gerecht wird, sie kann daher nur ein Baustein der Vorsorge sein.
Wann und wie lässt sich die private Unfallversicherung aber sinnvoll einsetzen? Steht die Absicherung des laufenden Einkommens im Vordergrund, ist abzuwägen, inwiefern die Alternativen der Unfallversicherung sinnvoll sind.
Einfaches Beispiel: Stürzt ein Versicherungsnehmer mit dem Rad und erleidet einen dauerhaften Gesundheitsschaden, leistet die Versicherung. Tritt eine Verletzung ähnlicher Schwere aber nicht durch einen Unfall, sondern langsam und schleichend – etwa durch einen krankhaften Wirbelsäulenschaden – auf, entsteht kein Versicherungsfall.
Daher kann die Unfallversicherung nicht die einzige Absicherung sein, auf welche sich Verbraucher verlassen sollten. Stattdessen muss sie sich sinnvoll ins Versicherungsportfolio einfügen. Da an oberster Stelle aus Sicht der meisten Experten zuerst die Absicherung des laufenden Einkommens auch gegen krankheitsbedingte Ursachen kommt, wird der Berufsunfähigkeit diesbezüglich höhere Bedeutung beigemessen, da diese nicht nur bei Unfallschäden, sondern auch krankheitsbedingter Erwerbsminderung leistet. Allerdings erschweren mehrere Punkte den optimalen Versicherungsschutz, und zwar: