Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (oft als BUV oder BU-Versicherung bezeichnet) bietet aus Sicht der Vorsorge wahrscheinlich den besten Rundum-Schutz, wenn es um die Sicherung des Einkommens geht. Denn durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht nur dann die versicherte Leistung ausgezahlt, wenn der Versicherte durch einen Unfall eine Erwerbsminderung erfährt, sondern auch durch Krankheit oder Kräfteverfall. Damit deckt die BU-Versicherung ein sehr breites Spektrum verschiedener Ursachen ab. Zwar kann sich die genaue Formulierung des Versicherungsfalles von Unternehmen zu Unternehmen in den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) unterscheiden. Allerdings ähneln sich die Grundsätze doch häufig. Und die Berufsunfähigkeitsversicherung hat einen weiteren Vorteil, sie leistet oft bereits bei teilweiser Berufsunfähigkeit – von beispielsweise 50 Prozent – voll.

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Was wird in der BUV versichert?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Personenversicherungen, sie schützt den Versicherten also bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Letzteres ist im Regelfall eine Verminderung der Berufsfähigkeit. In welchem Umfang diese eintreten muss, damit die Unternehmen eine Leistungspflicht aus dem geschlossenen Vertrag anerkennen, kann sich von Tarif zu Tarif unterschieden. Moderne Verträge mit entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind häufig so ausgestaltet, dass bereits ab einer Minderung der Berufsfähigkeit von 50 Prozent die vollen Leistungen in Form der Berufsunfähigkeitsrente erbracht werden. Allerdings besteht zwischen den Beteiligten (Unternehmen und Versicherten) hier ein gewisser Gestaltungsspielraum, welcher zum Beispiel einen Versicherungsfall bereits bei einer verminderten Berufsfähigkeit von 25 Prozent entstehen lassen kann – mit einer entsprechend verringerten Leistungssumme, die volle Rente wird dann erst bei einer 75-prozentigen Berufsunfähigkeit ausgezahlt. Hinweis: Versicherungsgegenstand in der BU-Versicherung ist also die Leistungs-/ Berufsfähigkeit des Versicherten. Deren Einschränkung ist ärztlich nachzuweisen – oft für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Dieses Zeitfenster wird als Prognosezeitraum bezeichnet, über den die verminderte Erwerbsfähigkeit im Regelfall voraussichtlich bestehen muss. Die Leistung als solche besteht aus der Rentenzahlung, die in der Regel maximal bis zum Rentenalter erfolgt (sofern nicht anders vereinbart) und für den Versicherten einen Einkommensersatz darstellt. Deren Höhe bemisst sich nicht nach dem tatsächlichen Einkommensverlust, sondern den vertraglichen Festlegungen zwischen Versicherer und Verbraucher, was in der Praxis regelmäßig zum Problem werden kann.

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Die Notwendigkeit zur Absicherung des Einkommens ist aus Sicht vieler Experten offensichtlich. Allerdings ist des Risiko für den einzelnen Bürger – vom Beschäftigten bis zum Selbständigen – anscheinend so abstrakt, dass nur selten adäquat vorgesorgt wird. Dabei zeigen unterschiedliche Statistiken in ein und dieselbe Richtung: Rund ein Viertel der Beschäftigten sieht sich früher oder später dem Risiko Erwerbsminderung bzw. der Berufsunfähigkeit gegenüber.

Übersicht zu den Rentenzugängen wegen Erwerbsminderung in die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2010 (Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Rentenzugang 2010) Da die gesetzliche Absicherung in ihrer Summe immer nur einen Bruchteil des vorher erzielten Einkommens ersetzen kann, liegt die Notwendigkeit zur privaten Vorsorge auf der Hand. Dass dafür die Berufsunfähigkeitsversicherung eines der wesentlichen Instrumente ist, zeigt sich daran, dass die BU-Versicherung häufig (je nach Tarif) bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent den Leistungsfall anerkennt bzw. das Einkommen voll absichern kann – u. U. sogar bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters. Aus Sicht der meisten Experten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb eine der Policen, die in viele Portfolios gehört.

Hinweise/Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den Augen vieler Versicherungsexperten eines der wesentlichen Instrumente zur Vorsorge, wenn es um die langfristige Sicherung des Einkommens für den Fall einer vollständigen bzw. teilweisen Invalidität geht. Aufgrund dieses überdurchschnittlichen Stellenwertes ist natürlich nachvollziehbar, dass an die Konditionen, welche hinter der BU-Versicherung stehen, besondere Anforderungen zu knüpfen sind. Wie sehen diese aber im Einzelnen aus und welche Punkte gewinnen in diesem Zusammenhang in besonderer Weise an Gewicht? Grundsätzlich muss die Berufsunfähigkeitsversicherung so ausgestaltet sein, dass sie nicht nur temporär, also über einen kurzen Zeithorizont in der Lage ist, die Einkommenssicherung zu übernehmen, sondern sich durch deren Abschluss langfristig die finanzielle Lebens- und Überlebensfähigkeit sichern lässt.

BU-Versicherung mit Weitblick abschließen

Das Problem: Im Lauf der Jahre können sich die persönlichen Ansprüche deutlich verändern. Kinder, eine eigene Wohnimmobilie usw. – der finanzielle Spielraum, indem sich die Berufsunfähigkeitsversicherung bewegt, ist steten Veränderungen unterworfen. Um sich diesem Effekt anzupassen, sollte der Vertrag mit einer sogenannten Nachversicherungsgarantie ausgestattet sein. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, beim Eintritt bestimmter Ereignisse die Konditionen des Vertrags insoweit anzupassen, dass er den neue Gegebenheiten der individuellen Lebenssituation gerecht wird – ohne Nachteile für den Versicherten (in Form einer Gesundheitsprüfung oder Ähnlichem).

Die Rahmenbedingungen spielen eine Rolle

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert persönliche Risiken ab. Ein Umstand von erheblicher Tragweite für den Abschluss der BU-Versicherung. Denn sowohl das persönliche Risiko, welches sich aus dem Beruf oder der Freizeitgestaltung ergibt, kann die Konditionen der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflussen – als auch der gesundheitliche Faktor. Letzterer wird im Rahmen von sogenannten Gesundheitsfragen seitens der Unternehmen im Rahmen der Antragstellung geprüft. Unterlässt ein Versicherter hier wahrheitsgemäße Angaben, etwa um sich den Vertrag zu erschleichen, kann der Versicherer nach § 19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zurücktreten, der Vertrag wäre damit nichtig. Dieser Grundsatz der Anzeigepflicht gilt aber nicht nur in Bezug auf eine vorsätzliche Verletzung der Anzeigepflicht, sondern auch dann, wenn diese „nur“ grob fahrlässig vom Versicherten verletzt wird. Aufgrund der Tragweite, welche dieses scheinbar unbedeutende Detail im Leistungsfall annehmen kann, ist im Zuge der Antragstellung eine gewissenhafte und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen unbedingt angeraten.

Abstrakte Verweisbarkeit kann teuer werden

Ein weiterer Punkt, der im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig eine erhebliche Rolle spielt, betrifft die sogenannte abstrakte Verweisung. Dieser unscheinbare Begriff kann für den Versicherten eine erhebliche Tragweite entwickeln. Hintergrund: Durch das Verweisungsrecht behält sich der Versicherer das Recht vor, Betroffene auf einen anderen Beruf zu verweisen. Das Risiko, diesen Berufswechsel aufgrund der Arbeitsmarktsituation praktisch nicht durchführen zu können, trägt der Versicherte. Am ehesten ist diese Form des Leistungsausschlusses in der privat abgeschlossenen BU-Versicherung mit den Möglichkeiten der gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbar, wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht, hier wird ebenfalls nur die Erwerbs- und nicht die „Berufsfähigkeit“ beurteilt – ohne Rücksicht auf die äußeren Rahmenbedingungen. Aus Sicht der Versicherungsnehmer ist die abstrakte Verweisbarkeit als Vertragsteil in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit erheblichen Nachteilen verbunden, da sie den Unternehmen ein Instrument zum Versagen der Leistungen in die Hand gibt, den Versicherten im Ernstfall also in ein höchst ungünstige Position bringt und daher im Vertrag ausgeschlossen sein sollte.

Ausschlüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein privatrechtliches Konstrukt, welches unter anderem auf Versicherungsvertragsgesetz und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beruht. Eine Tatsache, der sich Verbraucher zu jedem Zeitpunkt bewusst sein sollten. Denn im Regelfall enthalten diese auch Ausschlusskriterien, unter denen die Versicherer nicht leisten. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Versicherungsfall unter Einfluss von Alkohol eingetreten ist. Je nach den AVB kann der Versicherer seine Leistung hier verweigern. Zudem können auch andere äußere Ereignisse dazu führen, dass den Betroffenen aus dem Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die erwarteten Leistungen zufließen.

Die Stellgröße Leistungszeitpunkt

Die gesetzliche Unfallversicherung greift in Bezug auf eine verminderte Erwerbsfähigkeit von wenigstens 20 Prozent. Bezüglich der BU-Versicherung können sich Tarife im Einzelnen unterscheiden. Heute wird der Leistungsfall oft ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent anerkannt, lässt sich aber flexibel gestaltet. Dieser Spielraum kann unter anderem so aussehen, dass bereits ab 25 Prozent ein Teil der Leistungen erbracht, die volle Leistungshöhe aber erst bei 75 Prozent Berufsunfähigkeit erreicht wird. Hinweis: In diesen Zusammenhang ist strikt zwischen dem Begriff der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit zu trennen. Letzterer beschreibt das Unvermögen des Versicherten, generell für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich dagegen vordergründig nur auf die ausgeübte berufliche Tätigkeit.

Beitrag und Leistung – der Versicherungszeitraum

Viele Neukunden reagieren zuerst irritiert in Bezug auf die Kosten, die mit der Berufsunfähigkeitsversicherung in Zusammenhang stehen können (speziell im Fall höherer Eintrittsalter) und verzichten auf deren Abschluss. Allerdings bieten sich durch die Ausgestaltung der Vertragsbestimmungen Möglichkeiten, um ein hohes Maß an Sicherheit zu einem niedrigeren Beitrag zu erreichen. Ein Faktor, der die Beitragshöhe wesentlich beeinflusst, ist der Versicherungszeitraum. Wird dieser nicht zu weit in Richtung Renteneintrittsalter ausgedehnt, kann sich die Prämie der BU-Versicherung deutlich reduzieren. Ursache ist die Tatsache, dass mit fortschreitendem Alter die Wahrscheinlichkeit des Leistungsfalles steigt. Versicherte, die in ihrer BU-Versicherung das Lebensalter von 60 – 65 Jahr ausklammern, können so sparen, genießen aber in den entscheidenden Lebensabschnitten (solange unterhaltspflichtige, minderjährige Kinder im Haushalt leben usw.) dennoch einen ausreichenden Schutz ihres Einkommens.
– max. Versicherungsschutz bis 57 60 65
– mtl. Beitrag 75,42 Euro 99,07 Euro 155,85 Euro
Beispiele für die Auswirkungen der Versicherungsdauer in der BU-Versicherung (Quelle: HUK-Coburg; Versicherter: männlich, Geburtsdatum 20.06. 1978, kein Raucher, 178 cm, 85 kg, keine chronischen Leiden, Berufsklasse 2, Premiumschutz, 1.500 Euro Rentenleistung) Button Versicherungsvergleich