Invaliditäts-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in gewohnter Weise der beruflichen Tätigkeit nachgehen können, ist eines der Risiken, das für viele Beschäftigte eine gewisse Drohkulisse darstellt. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft lässt sich am besten mithilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Aufgrund des Kostenfaktors bevorzugen Verbraucher allerdings das Öfteren die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Wie definiert sich der Begriff Erwerbsunfähigkeit aber eigentlich? Viele Beschäftigte legen hier vor allem die gesetzlichen Definitionen der Rentenversicherung an, welche in Bezug auf die volle Erwerbsunfähigkeit die Grenze bei einer möglichen Arbeitszeit von maximal drei Stunden ziehen. Allerdings kann unter Umständen die individuelle Situation dazu führen, dass trotz einer höheren Erwerbsfähigkeit die volle Erwerbsunfähigkeit anerkannt wird(stark verminderte Mobilität, häufige längere Pausen am Arbeitsplatz usw.).

Übersicht zu den Rentenzugängen wegen Erwerbsminderung in die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2010 (Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Rentenzugang 2010)

Hohe Messlatte für Leistungen

Diese Begriffserklärung lässt sich allerdings nicht vorbehaltlos auf die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung übertragen. Zwar wird in Versicherungsbedingungen durchaus die Grenze einer Arbeitsfähigkeit von 3 h täglich übernommen. Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass sich hier erweiternd eine Klausel finden kann, nach der Betroffene für den Bezug der Leistungen aus dem Vertrag nachweisen müssen, dass sie auch keiner selbständigen Tätigkeit mehr nachgehen können.

Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsgegenstand der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist die vollständige Erwerbsfähigkeit. Anders als die Sozialversicherung, in der eine Staffelung zwischen der vollen und verminderten Erwerbsminderung stattfindet, fällt im Rahmen der privaten Absicherung diese Trennung weg, es werden nur Versicherungsfälle anerkannt, welche die Voraussetzungen der AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) erfüllen. Diese können zum Beispiel vorschreiben, dass der Versicherte einer Beschäftigung über nicht mehr als 3 Stunden täglich durch Krankheit, Unfall usw. nachgehen kann. Wichtig: Versicherer lassen in Bezug auf den Leistungsfall in der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung mitunter die persönlichen Rahmenbedingungen der Versicherten außer Acht. Dies bedeutet für die Praxis, dass in Bezug auf die Erwerbsunfähigkeit weder Berufsausbildung noch Praxiserfahrung oder die vorher erreichte berufliche Stellung bzw. das Einkommen eine Rolle spielen. Die Messlatte für die Inanspruchnahme der Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt damit entsprechend hoch. Die Leistung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsfall ist mit jener der Berufsunfähigkeit vergleichbar. Versicherte erhalten, sofern sie die im Versicherungsvertrag gemachten Bedingungen erfüllen, eine Rente ausgezahlt, mit welcher sich der entstehende – quasi vollständige – Einkommensverlust auffangen lässt.

Hinweise/Tipps zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet nur einen grundlegenden Schutz für Versicherte für den Fall, dass es durch Invalidität zu einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit gemäß den AVB der Versicherer kommt. Dass Verbraucher diese Option – trotz der Nachteile für den Versicherten – wählen, liegt unter anderem an den im Vergleich zur Berufsunfähigkeit niedrigen Kosten. Darüber hinaus ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für einige Verbraucherkreise die einzige Möglichkeit der Vorsorge. Dies betrifft unter anderem Risikogruppen, die in der BU-Versicherung oder Dread Disease nicht versichert werden können sowie Personen, auf welche die Antragsvoraussetzungen der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zutreffen (Kinder, Auszubildende, Studenten).

Möglichkeit der Umwandlung offenhalten

Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung lediglich den Grundstein der Vorsorge für das Einkommen darstellt, ist es ratsam, den Vertrag so auszugestalten, dass ein Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Wie kann dieses „Upgrade“ in der Praxis aussehen? Zu den beliebten Beispielen gehören Studenten, die im Regelfall keine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, stattdessen die EU-Versicherung nutzen. Hintergrund: Es fehlt an einer beruflichen Tätigkeit als Grundlage der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach Abschluss der Hochschulausbildung fällt dieser Hinderungsgrund weg. Ist die während des Studiums abgeschlossene Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit einer Umwandlungsoption ausgestattet, kann diese Trumpfkarte gezogen werden – der Versicherte genießt den wesentlich flexibleren Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung. Welchen Nutzen hat die Umwandlungsoption? BU-Versicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung gehören beide zu den Personenversicherungen, decken Gesundheitsrisiken ab und bemessen sich daher auch an den biometrischen Rahmenbedingungen. In der Praxis sind damit Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge etc. verbunden. Durch die Umwandlungsoption fällt diese Hürde weg, die biometrischen Risiken, welche sich im Lauf der Versicherungszeit in der EU-Versicherung ereignet haben, spielen für den späteren, deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz, keine Rolle mehr.

Stolperfalle Gesundheitsprüfung

Als Personenversicherung, die biometrische Risiken absichert, machen die Versicherer die Annahme des Antrags vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung abhängig. Darüber hinaus haben Eintrittsalter, Vorerkrankungen – aber auch Übergewicht und „Laster“, wie das Rauchen, Einfluss auf den Beitrag. Erfahrungen der Branche aus der Vergangenheit zeigen, dass Versicherte mitunter versucht sind, sich hier besser darzustellen. Diese vorsätzliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten ist allerdings kein Kavaliersdelikt, sondern zieht ernste Konsequenzen nach sich. Der Gesetzgeber räumt in diesem Fall ein Rücktrittsrecht vom Vertrag ein – nach § 19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Aber auch im Fall fahrlässiger Versäumnisse kann dies zum Vertragsende führen. Das Problem: Die Fragen zur Gesundheitsprüfung sind mitunter in einer weit gefassten Art und Weise formuliert, welche Laien verwirren kann. Hinzu kommt, dass sich die Gesundheitsfragen über ein Zeitfenster von mehreren Jahren erstrecken. Assekuranzexperten raten daher dazu, Gesundheitsfragen möglichst umfassend zu beantworten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Bedarf vs. Beitrag – der Kardinalsfehler

Viele Versicherte schließen einen Vertrag im Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab und wähnen sich in Sicherheit. Dass dies oft trügerisch ist, stellt sich erst mit Eintritt des Leistungsfalls heraus. Es wird offensichtlich, dass man einem niedrigeren Beitrag eine adäquate und ausreichend Absicherung geopfert hat. Daher ist es unbedingt vor Abschluss der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung nötig, den persönlichen Bedarf auszuloten. Hierzu gehören nicht nur die alltäglichen Kosten der Lebenshaltung, auch größere Posten – wie der Ersatz für defekte technische Geräte oder ein neues Kfz – sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss jedem Verbraucher klar sein, dass trotz Leistung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Vorsorge an anderer Stelle nicht einfach aus dem Alltag verschwindet, weshalb auch diese finanziellen Verpflichtungen in die Bedarfsanalyse einzufließen haben – genauso wie die Tilgung von Grundkrediten und anderen Finanzierungsgeschäften.

Leistungsausschlüsse im Auge behalten

Viele Versicherte sind der Ansicht, nach Unterschrift des Versicherungsvertrags angemessen vorgesorgt zu haben. Umso unangenehmer die Feststellung, dass Versicherungsunternehmen nicht in jedem Fall leisten, wenn Verbraucher plötzlich erwerbsunfähig werden. Hintergrund: In den Tarif-/Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden Leistungsausschlüsse festgehalten. Diese umfassen im Regelfall das vorsätzliche Herbeiführen des Versicherungsfalles, äußere Unwägbarkeiten (kriegerische Ereignisse) oder die Beteiligung an Straftaten. Situationen, die in der Praxis dazu führen, dass die Unternehmen die Leistung verweigern. Dass es sich hier nicht nur um Ausschlüsse handelt, mit denen Versicherte nur selten konfrontiert werden, lässt sich unter anderem daran ermessen, dass zu den Leistungsausschlüssen auch innere Unruhen gehören. Wo genau diese beginnen bzw. enden, lassen die AVB dagegen offen. Hinweis: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist nicht selten Bestandteil verschiedener Kombinationsprodukte. Als Versicherungsnehmer ist es daher ratsam, sich vor dem Vertragsschluss mit dem bereits vorhandenen Versicherungsschutz auseinanderzusetzen, um eine eventuelle Überversicherung auszuschließen. Button Versicherungsvergleich