Für viele Bürger steht Sicherheit an oberster Stelle. Dabei geht es nicht ausschließlich um die eigene Zukunft, sondern auch um die der Hinterbliebenen. Ein beliebtes Mittel, wie sich beide Ansprüche verbinden lassen, ist nach wie vor die Lebensversicherung. Lässt sie in Form der kapitalbildenden Variante doch einerseits das Hinwirken auf eine finanziell sichere Zukunft und die Vorsorge für die Familie zu.
Ist die Lebensversicherung aber auch in der Lage, das Einkommen im Fall der Invalidität abzusichern? Auf den ersten Blick fehlt einer Lebensversicherung die Möglichkeit, diesem Anspruch gerecht zu werden. Ist der Leistungsfall doch auf wenige Situationen eingeschränkt: Einerseits der Todesfall im Sinn der Risikovorsorge bzw. der Erlebensfall zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Allerdings kann – in Kombination mit anderen Versicherungen – die Kapitallebensversicherung ihren Beitrag zur finanziellen Zukunft bei Invalidität leisten, indem sich deren Kapitalausschüttung an Leistungen anderer Versicherungen anschließt.
Leistungen der Lebensversicherung
Grundsätzlich muss der Leistungsumfang einer Lebensversicherung differenziert betrachtet werden. Die Risiko-Lebensversicherung beschränkt sich im Wesentlichen auf die reine Risikovorsorge. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, zahlt der Versicherer an die begünstigten Hinterbliebenen. Die Kapital-Lebensversicherung ergänzt diese reine Risikovorsorge um einen weiteren Zweig – die Kapitalansparung.
Versicherung und Kunde einigen sich im Versicherungsvertrag auf einen konkreten Zeitpunkt, zu dessen Eintritt das Unternehmen die festgelegte Summe auszahlt. Auf diese Weise können Verbraucher relativ sicher und planbar Kapital – etwa für den Eintritt in den Ruhestand – zurücklegen.
Grundsätzlich besteht die Leistung einer Lebensversicherung also aus einer Kapitalleistung, die zu definierten Zeitpunkten zur Auszahlung kommt.
Warum eine Lebensversicherung abschließen?
Warum eine Lebensversicherung abschließen? Eine durchaus berechtigte Frage, ist zum Zeitpunkt der Unterschrift doch unklar, ob der Leistungsfall während der Vertragslaufzeit eintritt. Der große Vorteil, den Versicherte aus deren Abschluss ziehen, ist die Risikoabsicherung von Ehepartner und Kindern. Denn auch wenn Witwen- und Waisenrente – etwa aus der gesetzlichen Unfallversicherung – zumindest eine gewisse finanzielle Sicherheit versprechen, reicht deren Höhe meist nicht aus, um den Bedarf zu decken.
Die Lebensversicherung kann diese Lücke füllen und bedeutet – je nach Höhe – durchaus finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen. Daher wird diese Form der Vorsorge besonders dort als sinnvoll eingestuft, wo Personen finanziell voneinander abhängig sind (Familien mit nur einem Einkommen usw.). Und dank der besonderen Bedingungen, welche an die Auflage einer Lebensversicherung geknüpft sind, verspricht die Kapital-Lebensversicherung zudem eine gewisse finanzielle Sicherheit für den Versicherten – wenn es um den Sparvorgang geht.
Hinweis/Tipps zur Lebensversicherung
Die Lebensversicherung gilt in den Augen vieler Experten als sinnvolles Vorsorgeinstrument, wenn es um die Absicherung von Familien gegen den plötzlichen Tod eines Elternteils geht. Reicht es aber aus, einfach einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu unterzeichnen und sich zurückzulehnen? Oder gelten in Bezug auf die Lebensversicherung ähnliche Hinweise wie für andere Versicherungen als Vorsorge?
Kapitalleistung optimal bemessen
Mit der Risiko-Lebensversicherung soll vor allem die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen gewährleistet werden. Ist deren Leistung aber – vor dem Hintergrund eines niedrigeren Beitrags – zu gering bemessen, kann sich der Vorsorgeaspekt schnell als „Papiertiger“ entpuppen. Es wird daher regelmäßig eine Leistungssumme zwischen 3 – 5 Jahresgehälter empfohlen. Wer ein durchschnittliches Einkommen in Höhe von 45.000 Euro erzielt, sollte also wenigstens 135.000 Euro absichern, eher 180.000 Euro bis 225.000 Euro.
Hinweis: Die Höhe der Ablaufleistung einer Kapital-Lebensversicherung richtet sich nach den Sparsumme, die regelmäßig in den Vertrag eingezahlt wird und der Verzinsung. Wie hoch diese Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bemessen wird, hängt vor allem von den individuellen Sparzielen sowie den Rahmenbedingungen ab und sollte von der Risikovorsorge getrennt betrachtet werden.