Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland einer der Zweige der Sozialversicherung, welcher im Ernstfall für Versicherte nicht nur erste Hilfe im Sinne der Heilbehandlung bedeutet, sondern auch in einem eng begrenzten Rahmen finanzielle Sicherheit bedeutet. Denn bleibt nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ein gesundheitlicher Schaden zurück, gewährt der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Rentenleistungen.
Dass die gesetzliche Unfallversicherung dennoch nicht allein in der Lage ist, einen grundlegenden Schutz für jeden einzelnen Bürger zu bieten, wird unter anderem den Grenzen geschuldet, in denen sich die Unfallversicherung bewegt.
Reichweite der gesetzlichen Unfallversicherung
Eine der Grenzen, an welche die gesetzliche Unfallversicherung regelmäßig stößt, betrifft deren Reichweite. Nach dem Willen des Gesetzgebers, der über das 7. Sozialgesetzbuch wesentliche Kernbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung regelt, tritt der Leistungsfall für die UV-Träger nur dann ein, wenn dem Unfallgeschehen ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zugrunde liegt. Für die Praxis bedeutet diese Formulierung, dass nur innerhalb der beruflichen Tätigkeit ein Schutz durch die Unfallversicherung besteht.
Alles, was sich darüber hinaus an Unfällen ereignet, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr gedeckt. Damit haben Verbraucher für den Freizeitunfall keinen Anspruch gegenüber den Trägern der Unfallversicherung.
Die Illusion finanzieller Sicherheit
Die Unfallversicherung trägt im Versicherungsfall mittels Rentenzahlung zur finanziellen Sicherheit der Versicherten bei. Ein Anspruch, dem die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zwar auf den ersten Blick nachkommen. Realistisch betrachtet bleibt zwischen Anspruch und Wirklichkeit dennoch eine Lücke. Hintergrund: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nicht 100 Prozent des Einkommensausfalles, sondern maximal 2/3 – im Fall der vollen Erwerbsminderung.
Versicherte, die nur teilweise nach dem Versicherungsfall in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, erhalten nur einen Bruchteil des Einkommens, welches ihnen vor dem Unfall zur Verfügung gestanden hat. Damit nicht genug – um überhaupt einen Anspruch auf die Rentenleistung in der gesetzlichen Unfallversicherung entstehen zu lassen, muss die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bei mindestens 20 Prozent liegen.
Arbeitsmarktrisiko tragen Versicherte
Wer sich als Beschäftigter einem Arbeitsunfall oder den Folgen einer Berufskrankheit gegenüber sieht, kann sich – zumindest in Bezug auf die Geldleistungen in Form der Rentenzahlungen – nur bedingt auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen. Denn beurteilt wird nicht die tägliche Einschränkung durch die gesundheitlichen Folgen des Versicherungsfalles, sondern die Einschränkungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit. Hieraus kann sich die groteske Situation ergeben, dass Versicherte trotz gesundheitlicher Folgen nur in geringem Maß als erwerbsgemindert eingestuft werden, letztlich das Arbeitsmarktrisiko selbst tragen müssen.
Unklarheit der versicherten Tätigkeit
Ein deutlicher Nachteil der gesetzlichen Unfallversicherung ist die nicht immer klar zu ziehende Grenze zwischen der versicherten Tätigkeit und Unfällen, die sich außerhalb dieses Rahmens abspielen. Beispiel wäre etwa die Tatsache, dass Beschäftigte zwar auch in Pausen vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden, dieser aber bei Unfällen durch das Essen – etwa in einer Kantine – nicht greift. Und auch in Schule und Kindergarten kann der Schutz durch die UV-Träger nicht immer eindeutig geregelt sein, wenn es etwa um Schulfeiern, Praktikumstätigkeiten usw. geht.
Die gesetzliche Unfallversicherung stößt letztlich an viele Grenzen und lässt in nicht unerheblichem Umfang Deckungslücken offen. Wer diese im Sinn der eigenen Sicherheit oder Vorsorge für die Familie schließen will, kommt nicht umhin, nach Alternativen zu suchen. Eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz – gerade für heranwachsende Kinder – zu komplettieren, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.