Verbände/Organisationen
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV – ist die Dachorganisation der deutschlandweit vorhandenen privaten Versicherungsanbieter. Insgesamt kommt der GDV somit auf 470 Mitgliedsunternehmen. Die Unfallversicherung ist dabei nur ein Teil dessen, was unter dem Dach des GDV zusammengeführt wird. Neben der Schaden- und Unfallversicherung, sind weiter Bereiche die hier zusammenlaufen die Lebensversicherung und Altersvorsorge und die Bereiche Auto und Verkehr.
Aufgaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Zu den Aufgaben des GDV gehört es, die Interessen der Versicherer ebenso wie die der Versicherten unter einen Hut zu bringen. Aus diesem Grund stehen Verbraucherschutz ebenso auf der Aufgabenliste des Verbandes wie die Vertretung und Stellungnahme in der Politik, sowohl auf bundesdeutscher als auch auf europäischer Ebene. Um immer ein gerechtes Bild liefern zu können, beschäftigt sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. auch mit der Unfallforschung und versucht einen wichtigen Teil in der Schadenverhütung mit Forschung und Entwicklung beizutragen.
Adresse |
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin |
Präsident |
Rolf-Peter Hoenen |
Mitgliedsunternehme |
470 |
Versicherungsverträge |
450 Millionen |
Beschäftigte in den Mitgliedunternehmen |
217.000 (inklusive Auszubildender) |
Kapitalanlagen aller Mitgliedsunternehmen |
1250 Milliarden |
Übersicht über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV mit Fakten (Quelle: Internetpräsents des GDV am 17.07.2012)
Ombudsmann für Versicherungen
Neben dem Bund der Versicherten ist der Ombudsmann für Versicherungen eine weitere unabhängige Beratungsstelle für Verbraucher, wenn diese Probleme oder Fragen zur Versicherungswelt haben. Der Ombudsmann arbeitet für die Versicherten immer kostenfrei und wird aus Mitteln der Versicherungswirtschaft finanziert.
Der Ombudsmann als Schlichter
Gegründet wurde die Schlichtungsstelle Ombudsmann für Versicherungen im Jahr 2001 um in Streitfällen den Versicherten zur Seite zu stehen. Dabei konnte im Laufe der Zeit auch eine anfängliche Skepsis abgelegt werden und auch von anderen Organisationen und Vereinen wird den Versicherten empfohlen sich im Streitfall an den Ombudsmann zu wenden.
Der Ombudsmann ist aber nicht nur eine Informationsstelle für Versicherte, auch den Versicherungen ist in den meisten Fällen an einer schnellen und außergerichtlichen Einigung mit den Versicherten gelegen. Daher wird in vielen Fällen auf die Empfehlung des Ombudsmannes vertraut und eine Entscheidung dahingegen getroffen. Denn der Ombudsmann darf lediglich bis zu einer Streitsumme von maximal 10.000 Euro verbindliche Entscheidungen treffen, alle darüber hinausgehenden Summen unterliegen lediglich einer Empfehlung. Da es jedoch in den Interessen der Versicherten und der Versicherungen ist schnelle und unkomplizierte Entscheidungen zu finden, wird der Empfehlung oftmals Folge geleistet.
Um die Kompetenz und Neutralität des Ombudsmannes zu gewährleisten, muss dieser einige Voraussetzungen erfüllen. So sollte jeder Ombudsmann für Versicherungen die Befähigung zum Richteramt aufweisen können und besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Versicherungswirtschaft haben. Gleichzeitig darf er aber in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt für kein Versicherungsunternehmen tätig gewesen sein. Wird der Ombudsmann in sein Amt berufen, bleibt er für fünf Jahre in diesem bestehen.
Angeschlossene Unternehmen sind neben den Versicherungsunternehmen auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV. Aktueller Amtsinhaber ist seit April 2008 Professor Dr. Günter Hirsch, welche bereits als Deutsche Vertretung am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und zwischen 2000 und 2008 Präsident des Bundesgerichtshofes gewesen ist. In seiner Laufbahn, hat sich Prof. Dr. Hirsch sowohl mit bundesdeutschen als auch mit europäischem Versicherungsrecht beschäftigt. Der Ombudsmann kann in den vergangenen Jahren regelmäßig auf geschlichtete Verfahren jenseits der 18.000 Beschwerden Grenze verweisen.
Bund der Versicherten – BdV
„Offensiv für den Verbraucherschutz im Versicherungswesen“, das ist der Leitsatz für den Bund der Versicherten. Im Versicherungswesen kommt es tagtäglich zur Bearbeitung tausender von Fällen, dabei bleiben Fehler nicht immer aussen vor. Manchmal sind auch uneindeutige Formulierungen in Gesetzen oder Versicherungsverträgen die Folge von Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Kommt es zu derartigen Ungereimtheiten zwischen den Parteien, dann kann von den Versicherten der Bund der Versicherten eingeschaltet werden. Dieser steht beratend zur Seite und kann im äußersten Fall auch vor Gericht eine entscheidende Rolle spielen. Dabei steht immer der Schutz der Versicherten, die sich allzu oft einer Übermacht große Konzerne gegenübergestellt sehen an der Prioritätenstelle Nummer eins.
Die Macht des BdV
Der Bund der Versicherten wurde im Jahr 1982 gegründet und beherbergt heute über 52.000 Mitglieder. Der Bund der Versicherten nimmt seine Aufgabe als Informations- und Unterstützerprogramm äußerst ernst. So gehören die Veröffentlichung von Broschüren und Merkblättern ebenso zur alltäglichen Aufgabe des BdV wie der Besuch in Schulen und Betrieben zur Aufklärung der Versicherten. Aufmerksamkeit wird dem BdV in allen Medien wie Internet, Radio, Fernsehen und Printmedien zuteil. Der Bund der Versicherten gibt an, dass seine Hauptaufgabe das Hinweisen auf Mängel und die Beratung der Versicherten ist, sowie eine Verbesserung der Situation im Versicherungswesen mit einem ausgeglichen Kräfteverhältnis zu schaffen. Der Beitrag für Mitglieder des BdV liegt bei 40 Euro im Jahr, Verbraucher unter 25 Jahre zahlen lediglich 20 Euro im Jahr.
Der Bund der Versicherten ist eine Nonprofit-Organisation, welche sich vollständig aus den eingezahlten Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert und keinerlei Zuwendungen von staatlicher Seite erhält. Der Erfolg des BdV zeigt sich deutlich. So wurden u.a. von regionalen Gerichten gefällte Urteile, vom Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht mit Unterstützung des BdV revidiert und zugunsten des Versicherten abgeändert. So ist es außerdem bereits aufgetreten, dass Gesetzestexte einer Korrektur unterzogen wurden oder im neuen Versicherungsvertragsgesetzt Einzug gehalten haben. Auch rufen Bundesministerien oder der Bundestag den BdV zu Stellungnahmen und Beurteilungen an oder laden ihn zu Anhörungen ein.
Adresse |
Bund der Versicherten e.V.
Postfach 11 53
24547 Henstedt-Ulzburg |
Vorstand |
Axel Kleinlein |
Mitglieder |
>52.000 |
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Das Aufdecken von Missständen und die Stärkung der Verbraucherrechte sind wesentliche Aufgaben und Ziele, denen sich die Verbraucherzentralen in Deutschland verschrieben haben. Für den Verbraucher erreichbar unter anderem über die 16 Landesverbände, analysieren die Verbraucherzentralen nicht nur das Umfeld, in dem sich Bevölkerung und Wirtschaft bewegen. Unter dem Dach des Verbraucherzentrale Bundesverbandes wirkt der Verbraucherschutz bis in die Politik und verschafft sich hier Gehör.
Insgesamt befasst sich der vzbv bzw. die Arbeit der einzelnen Landesverbände im Alltag mit sechs unterschiedlichen Bereichen, die:
- Finanzdienstleistungen,
- Bauen, Energie, Umwelt,
- Gesundheit, Ernährung,
- Wirtschaft und Internationales,
- Infrastruktur,
- Kommunikation umfassen,
Geschichte der Verbraucherzentralen
Obwohl erst im Jahr 2000 in der heutigen Form entstanden, ist der Verbraucherschutz auf deutschem Boden keine moderne Erfindung. Bereits im 19. Jahrhundert widmete man sich dem Aufzeigen von Missständen. Ein wirksamer Schutz der Verbraucher entstand aber erst im Verlauf der folgenden Jahre – etwa durch das Mieterschutzgesetz im Jahr 1923. Zu einem echten Schub für die Verbraucherrechte bzw. deren Vertretung sollte es aber erst nach dem Ende des 2. Weltkriegs kommen – durch die Gründung echter Verbraucherverbände.
So entstanden 1953 der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. und der Verbraucherzentrale Berlin e. V. In den Folgejahren entstanden weitere Verbände und Vereine, wie der Verbraucherschutzverein oder die Stiftung Verbraucherinstitut. Dabei ging es bereits in den frühen Jahren den Organisationen nicht nur um die passive Wahrnehmung und Durchsetzung der Verbraucherrechte. Es stand schon immer das aktive Hinarbeiten auf ein Maximum an Verbraucherschutz im Vordergrund.
Nach der Errichtung des Bundesverbandes im Jahr 2000 verschmolzen ein Jahr später sowohl die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände und die Stiftung Verbraucherinstitut sowie der Verbraucherschutzverein im neuen vzbv. Seitdem ist der Verband zunehmend gewachsen, neue Mitglieder sind unter anderem der SdK (Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre), der VCD (Verkehrsclub Deutschland) und der Caritasverband.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband ist eine Organisation, welche sich im staatlichen Auftrag und damit auch aus Steuergeldern finanziert, für den Verbraucherschutz einsetzt und den Verbrauchern beratend zur Seite steht.
Verbraucherzentrale Bundesverband |
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg |
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Bayern |
Verbraucherzentrale Bayern e. V.
Mozartstr. 9
80336 München
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Berlin |
Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Hardenbergplatz 2
10623Berlin
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Brandenburg |
Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.
Templiner Str. 21
14473 Potsdam
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Bremen |
Verbraucherzentrale Bremen e. V.
Altenweg 4
28195 Bremen
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Hamburg |
Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Hessen |
Verbraucherzentrale Hessen e. V.
Große Friedberger Straße 13-17
60313 Frankfurt/Main
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern |
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Strandstr. 98
18055 Rostock
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Niedersachsen |
Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.
Herrenstraße 14
30159 Hannover
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen |
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Saarland |
Verbraucherzentrale Saarland e.V.
Trierer Straße 22
66111 Saarbrücken
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Sachsen |
Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Brühl 34-38
04109 Leipzig
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt |
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.
Steinbocksgasse 1D
06108 Halle
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein |
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.
Andreas-Gayk-Str. 15
24103 Kiel
E-Mail: hier klicken |
Verbraucherzentrale Thüringen |
Verbraucherzentrale Thüringen e. V.
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt
E-Mail: hier klicken |
Übersicht zum vzbv und den Landesverbänden der Verbraucherzentralen mit Anschrift und E-Mail-Adresse
BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – ist ein zentrales Steuerungs- und Überwachungsorgan für den Bereich der Finanzwirtschaft. Dabei dreht sich die Arbeit der BaFin nicht nur um die Überwachung von Kreditinstituten und Banken. Auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) nimmt die Bundesanstalt auch eine Kontroll- und Überwachungsfunktion im Bereich der Versicherungen wahr.
Aufgrund dieser Tatsache ist die BaFin einer der Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung von Verbraucherrechten geht. Letztere haben die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtbehörde und können damit eine aufsichtsrechtliche Überprüfung in Gang setzen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft in diesem Zusammenhang im Wesentlichen die Einhaltung der Gesetze und Rechtsnormen, die im Bereich des Versicherungswesens gelten. Bezüglich der Entscheidung von Einzelfällen und Rechtsfragen fehlt der BaFin allerdings die nötige Befugnis – hierfür ist letztlich nur eine Anrufung der Gerichte möglich. Darüber hinaus kann die Bundesanstalt aufgrund rechtlicher Grenzen auch nicht rechtsberatend tätig werden, was den entsprechenden Berufen vorbehalten bleibt.
Beschwerdestatistik 2011 der BaFin für das Versicherungswesen
Versicherungszweig |
versicherte Risiken |
Beschwerdefälle |
Unfallversicherung |
63.756.640 |
412 |
Haftpflichtversicherung |
59.034.369 |
594 |
Kraftfahrtversicherung |
95.232.361 |
1.107 |
Hausratversicherung |
19.895.286 |
307 |
Rechtsschutzversicherung |
23.438.401 |
692 |
Lebensversicherung |
88.333.289 |
2.155 |
Beschwerdestatistik 2010 der BaFin für das Versicherungswesen
Versicherungszweig |
versicherte Risiken |
Beschwerdefälle |
Unfallversicherung |
65.811.390 |
545 |
Haftpflichtversicherung |
58.720.084 |
677 |
Kraftfahrtversicherung |
94.282.262 |
1.202 |
Hausratversicherung |
22.146.361 |
228 |
Rechtsschutzversicherung |
15.553.533 |
718 |
Lebensversicherung |
88.966.866 |
2.513 |
Historie der BaFin
Entstanden ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zuge einer grundlegenden Reform der Finanzaufsicht durch das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz. Vor dessen Inkrafttreten oblag die Aufsicht und Kontrolle der einzelnen Bereiche eigenen Bundesaufsichtsämtern, und zwar dem:
- Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAKred),
- Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe),
- Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV).
Mit der Verschmelzung zum 1 Mai 2002 wurden die Aufgaben und Ziele der Finanzaufsicht zusammengefasst und die BaFin nach § 81 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) auch zur Überwachung des Geschäftsbetriebs im Versicherungswesen ermächtigt. Von der Kontrollfunktion werden:
- Erstversicherer (Sach-, Unfall- und Lebensversicherung),
- Rückversicherungsunternehmen,
- Pensionsfonds,
- Sicherungsfonds und
- Gesellschaften in Form einer Holding erfasst.
Versicherungsunternehmen, deren Geschäftstätigkeit sich auf ein einzelnes Bundesland beschränkt, unterstehen im Regelfall den Aufsichten der jeweiligen Länder, fallen also nicht unter die Kontrollfunktion der BaFin.
Kontaktmöglichkeiten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 BonnE-Mail: hier klicken |
Beschwerdeformulare (online):
– für Versicherungen
– für Banken |