Gesetzliche Unfallversicherung: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Widerspruch bei Ablehnung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist grundsätzlich eine sinnvolle und gute Sache, allerdings wird längst nicht jeder Arbeitsunfall anerkannt und entsprechend entschädigt. Dabei wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass sie bei einer Ablehnung der Kostenübernahme ein Recht auf Widerspruch besitzen. Dieser Widerspruch kostet nichts und kann ohne Einschalten eines Anwalts oder Ähnliches eingelegt werden. Hier alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.Über eine Million Arbeitsunfälle pro Jahr in Deutschland
Die Zahl der Arbeitsunfälle, die in Deutschland jedes Jahr geschehen, wird oft unterschätzt. Es sind erschreckend viele, insgesamt über eine Million. Natürlich geht der größte Teil dieser Arbeitsunfälle zum Glück glimpflich aus, ein kleiner Teil verursacht jedoch schwerwiegende Verletzungen und mitunter auch bleibende Schäden an Körper, Geist und Seele. Um die finanziellen Folgen dieser Schäden zu decken, gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Arbeitsunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden, sofern der Arbeitnehmer durch diesen für mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird. Die Unfallversicherung setzt sich dann beispielsweise dafür ein, dass der Verletzte bei Ärzten und Fachärzten schnellere Termine erhält und im Krankenhaus eine angemessene, auf den Unfall zugeschnittene Behandlung erfährt.Arbeitsunfälle sollten unbedingt gemeldet werden
Nicht immer kommt der Arbeitgeber jedoch seiner Pflicht nach. Tausende von Arbeitsunfällen werden jedes Jahr nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer zunächst selbst bei seinem Arbeitgeber nachhaken und um eine entsprechende Meldung bitten. Hilft dies nicht, so kann er die Meldung auch selbst tätigen. Dazu benötigen Sie ein Formular, das der sogenannte Durchgangsarzt bereithält. Hierbei handelt sich um einen durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bestellten Facharzt, der besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Unfallmedizin besitzt. Andere Ärzte wie beispielsweise Hausärzte oder Fachärzte sind dazu angehalten, bei Verdacht auf einen Arbeitsunfall den Patienten zum Durchgangsarzt weiterzuleiten.Beste Anlaufstelle im Falle eines Falles ist der sog. Durchgangsarzt
Der Durchgangsarzt wiederum stellt im Anschluss eine Diagnose, welche die Grundlage für die Beurteilung der Zuständigkeit der Krankenversicherung bildet. Er entscheidet also, ob ein Unfall letztendlich als Arbeitsunfall anerkannt werden kann oder nicht. Dabei ist die Unfallversicherung verpflichtet, ihre Entscheidung auch dem Arbeitnehmer bekanntzugeben. Dies gilt sowohl im Regulierungsfall als auch bei einer Ablehnung. Nach Bekanntgabe der Entscheidung hat der Arbeitnehmer das Recht, bei der Ablehnung innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen die Entscheidung des Unfallversicherungsträgers einzulegen. Der Widerspruch ist für den Arbeitnehmer kostenlos. Allein im Jahr 2014 wurden insgesamt mehr als 30.000 Widersprüche gegen die ablehnende Bescheidung einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Unfallversicherung eingelegt.Weitere Möglichkeiten nach dem Widerspruch
Im Falle eines Widerspruchs wird die Unfallversicherung den Sachverhalt nochmals prüfen und dem Geschädigten eine neue Entscheidung bekannt geben. Fällt auch diese ablehnend aus, so kann der Versicherte – wiederum innerhalb eines Monats – vor dem zuständigen Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid klagen. Untersuchungen haben gezeigt, dass rund jede vierte Klage vor den Sozialgerichten gegen einen Widerspruchsbescheid für den Arbeitnehmer zumindest teilweise erfolgreich ausgeht.Im Härtefall geht es durch die Distanzen bis vors Bundessozialgericht
Wird dem Ansinnen des Arbeitnehmers in der Gerichtsverhandlung nicht stattgegeben, so kann dieser in Berufung gehen, wodurch der Fall vom zuständigen Landessozialgericht geprüft wird. So kann die Entscheidung in letzter Instanz bis vor das Bundessozialgericht gehen und dort abschließend entschieden werden.Jedem Kläger stehen die Rechtsmittel kostenfrei zu
Wichtig zu wissen ist: Der Kläger muss keine Gerichtskosten übernehmen, egal, wie die Klage für ihn ausfällt. Die Rechtsanwaltskosten dagegen werden vom Unfallversicherungsträger nur dann erstattet, wenn der Kläger den Prozess gewinnt. Mit Ausnahme der höchsten Instanz (Bundessozialgericht) ist es dem Kläger jedoch auch gestattet, sich vor Gericht selbst zu vertreten. Ein Anwalt ist also nicht zwingend notwendig.Fazit:
Ein Widerspruch bei ablehnender Entscheidung durch die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus lohnend sein. Arbeitsunfälle können mitunter schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und das gesamte weitere Leben des Arbeitnehmers negativ beeinflussen. Fällt dann auch noch die Entscheidung einer Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger ablehnend aus, ergeben sich dadurch oft große Probleme. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer unbedingt sein Recht nutzen und Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Es kostet ihn nichts, kann aber die gesamte Situation zum Positiven wenden.Tarife für Unfallversicherungen vergleichen
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