Die Unfallversicherung im System der Vorsorge
Versicherungen bieten Schutz gegen unvorhergesehene Schadensereignisse, die zu finanziellen und gesundheitlichen Einschränkungen führen können. Während im Rahmen der reinen Sachversicherungen Sachwerte versichert werden, fallen in die Personenversicherung unter anderem Kranken- und Lebensversicherung. Auf den ersten Blick gehört die Unfallversicherung auch zum letztgenannten Bereich, da hier individuelle Risiken eine Rolle spielen.
Allerdings steht die Unfallversicherung bei einer Betrachtung der verschiedenen Versicherungssysteme zwischen Personen- und Sachversicherung, sie wird daher auch als Kompositversicherung bezeichnet und den Schadensversicherungen zugeordnet. Diese Einordnung hat vor allem aufsichtsrechtliche Gründe.
Hinweis: Im Zusammenhang mit der Unfallversicherung wird häufig auch der Begriff Summenversicherung genutzt. Dieser bezieht sich auf die Tatsache, dass der Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Unternehmen auf eine definierte Leistungssumme hin abgeschlossen wird, welche Ausgangspunkt der Schadensregulierung ist. Davon getrennt wird die Schadensversicherung, da hier die tatsächliche Schadenshöhe den Ausschlag gibt.
Die Unfallversicherung im Alltag
Für den einzelnen Versicherungsnehmer hat die theoretische Einordnung der Unfallversicherung kaum eine praktische Relevanz. Wesentlich bedeutender ist dagegen deren Beziehung zu anderen Versicherungsarten, wenn es um die Absicherung von Risiken bzw. die Vorsorge für den Schadensfall geht. Generell spielen in diesem Zusammenhang mehrere Versicherungen eine Rolle, wie die:
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Dread-Disease-Versicherung
- Lebensversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung.
Aufgrund der breiten Palette an Personenversicherungen, die teilweise in den Leistungen ineinandergreifen bzw. ähnliche Bereiche abdecken, stehen Verbraucher vor einem grundlegenden Problem: Welche Versicherung ist für mich die beste Vorsorge?
Generell lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten, da jede Versicherung sich in den Leistungen sowie den Anspruchsvoraussetzungen unterscheiden kann.
Tabelle_UV_Versicherungsarten
Übersicht zu den einzelnen Versicherungsarten, den Leistungsvoraussetzungen und Besonderheiten
Wie unterschiedlich die einzelnen Versicherungsarten sind, lässt sich anhand der Übersicht erahnen. Während gerade Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Rentenzahlung einen langfristigen Schutz gewähren können, bleibt bei beiden der kurzfristige Kapitalbedarf, etwa für Umbaumaßnahmen im Eigenheim, ungedeckt.
Diese Lücke kann zum Beispiel die Unfallversicherung durch die einmalige Kapitalleistung im Schadensfall füllen. Allerdings – und diese Tatsache muss Versicherten klar sein – ist die Leistung der Unfallversicherung nicht in jedem Fall ein Einkommensersatz bis zum Rentenalter. Um die einzelnen Versicherungsarten zu bewerten, muss nicht nur die Leistung an sich eine Rolle spielen, es kommt auch auf die Voraussetzungen an, unter denen der Leistungsanspruch gegen den Versicherer entsteht.
Erwerbs und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Grundfähigkeitsversicherung sind unter diesem Gesichtspunkt sicher führende Policen, da sie keine Unterscheidung zwischen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall machen. Demgegenüber steht allerdings der Nachteil, dass Kapitalleistungen nur in Form der Rente erfolgen, zusätzliche Kosten im Alltag hier also zu einer Unterdeckung führen können, die sich langfristig summiert. Die Unfallversicherung ist also nicht das alleinige Vorsorgeinstrument, um für Schadensfälle vorzusorgen, komplettiert aber für verschiedene Personengruppen das alltägliche Sicherheitsnetz bzw. ist in einigen Fällen eine der wenigen Möglichkeiten zur Absicherung.
Lohnt sich der Abschluss einer Unfallversicherung
Die Betrachtung und Einordnung der Unfallversicherung in das System der Personenversicherungen als Vorsorgeinstrument führt zwangsläufig zu der Frage nach dem bevorzugten Personenkreis. Eine Antwort lässt sich unter anderem aus den Leistungsvoraussetzungen – etwa für die Berufsunfähigkeitsversicherung – ableiten. Letztere kann nicht von allen Verbrauchern abgeschlossen werden, sie setzt einen Beruf voraus.
Wer dennoch gerade gegen Unfallfolgen vorsorgen will – etwa für sich oder Angehörige – findet in der Unfallversicherung ein entsprechendes Instrument.