Überblick private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung stellt zwar einen Schutz für Beschäftigte, Schüler, Studenten und viele weitere Personen dar, greift allerdings nur in ausgewählten Fällen, etwa am Arbeitsplatz, in Schulen, Hochschulen usw. Darüber hinaus gewährt die gesetzliche Krankenversicherung für Unfälle allerdings keine Leistungen. Vergleicht man allerdings die Tatsache, dass den rund 1,61 Millionen Unfallereignissen, die sich in Form von Wege- und Arbeitsunfällen im Jahr 2000 ereignet haben, mit den 5,36 Millionen Unfällen in Haus und Heim, wird eine frappierende Lücke deutlich.
Die Schlussfolgerung: Über weite Strecken sind Verbraucher im Alltag nicht bei Unfällen geschützt. Geschlossen wird diese Lücke durch die private Unfallversicherung. Letztere ist quasi das Gegenstück zur gesetzlichen Unfallversicherung und deckt den privaten Rahmen ab.
In Bezug auf die Leistungen unterscheiden sich gesetzliche und private Unfallversicherung aber teilweise deutlich. So regeln die Unternehmen die Versicherung etwa über Progression und eine Gliedertaxe. Letztere ordnet Körperteilen Prozentsätze zu, welche im Leistungsfall zur Bestimmung des Invaliditätsgrades dienen. Die Progression wiederum ist mit einer Dynamisierung der vertraglich vereinbarten Leistung aus der privaten Unfallversicherung verbunden, beim Auftreten eines höheren Invaliditätsgrades erhöht sich die Versicherungsleistung entsprechend der vereinbarten Progression.
Darüber hinaus basiert die private Unfallversicherung auf privatrechtlichen Grundsätzen, was sie gerade im Leistungsumfang deutlich von dem gesetzlichen Zweig abhebt. Die Leistungen der privaten Variante richten sich allein nach den Tarif- bzw. den Vertragsbestimmungen und nicht nach den Regelungen des SGB VII.