Insassenunfallversicherung

4 Menschen in einen AutoDie Insassenunfallversicherung gehört zu den klassischen Produkten mit Ausschnittsdeckung.  Kern ist die Absicherung der Insassen in einem Kraftfahrzeug – sowohl gegen das Risiko der Invalidität als auch den Todesfall. Grundsätzlich kann der Vertrag nach dem Pauschal- oder Platzsystem ausgestaltet sein. Das Pauschalsystem ist relativ simpel: Im Versicherungsfall wird einfach die vereinbarte Leistungssumme durch die Anzahl der Insassen geteilt. Um einer Unterversicherung vorzubeugen, sehen einige Verträge die Anhebung der Versicherungssumme ab einer gewissen Zahl an Insassen vor. Im Platzsystem werden den einzelnen Plätzen feste Versicherungssummen zugeteilt. Dieser Verteilungsschlüssel kommt im Schadensfall zur Anwendung. Obwohl auf den ersten Blick nützlich, wird die Insassenunfallversicherung kritisch gesehen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Leistungsbausteine der Insassenunfallpolice bereits weitgehend durch andere Tarife gedeckt werden. So übernimmt:
  • die Krankenversicherung (privat wie gesetzlich) nach einem Verkehrsunfall die Kosten einer notwendigen Heilbehandlung der Insassen,
  • bei einem Verkehrsunfall auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit die gesetzliche Unfallversicherung verschiedene Leistungen, die sich aus der Heilbehandlung, Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie eventuell einer Unfallrente ergeben könnten,
  • eine bestehende freiwillige Unfallversicherung Leistungen aus den Ansprüchen, welche nach einem Unfall etwa durch bleibende Gesundheitsschäden entstehen,
  • und eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Auszahlung der Rente, wenn die versicherten Insassen nach dem Unfall ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.
Zudem kann nach einem Verkehrsunfall, den der Fahrer nicht ursächlich herbeigeführt hat, ein Anspruch gegen die Kfz-Versicherung des Unfallgegners gerichtet werden. Beispiele, die zeigen, dass sich die Absicherung im Fall eines Verkehrsunfalls auch ohne Insassenunfallversicherung auf hohem Niveau bewegt. Eines der Hauptargumente, welches für die Insassenunfallversicherung regelmäßig ins Feld geführt wird, ist der Appell an den Fahrer, Insassen auch dann zu schützen, wenn keine Versicherung greift. Was passiert zum Beispiel, wenn keine Kfz-Haftpflicht greift – etwa weil man Tieren ausweicht? Oder wenn im Ausland die Deckungssummen niedriger als in Deutschland sind? Situationen, in den die Insassenunfallversicherung nützlich zu sein scheint. Dennoch ist deren Abschluss nicht notwendig. Viele Ausnahmesituationen, in die Autofahrer geraten können, werden auf besondere Weise im Alltag berücksichtigt. So zum Beispiel ein Verkehrsunfall mit Fahrerflucht. Lässt sich das gegnerische Unfallfahrzeug nicht ermitteln, schließt der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. diese Lücke. Gegründet 1963, übernimmt er die Rolle eines Garantiefonds der Autohaftpflichtversicherer. Und was passiert, wenn nicht andere Autofahrer, sondern Fußgänger oder Radfahrer für den Schaden verantwortlich sind? Personengruppen, die nicht grundsätzlich über den Schutz einer Haftpflichtversicherung oder das nötige Vermögen verfügen. Ein willkommenes Beispiel, um den Nutzen der Insassenunfallversicherung zu unterstreichen. Allerdings bietet sich auch hier eine Alternative an, die mancher Versicherungsnehmer in die private Haftpflicht eingeschlossen hat – ohne es zu ahnen. Die Rede ist von einer Forderungsausfalldeckung. Ist der Unfallgegner nicht in der Lage, den Schadenersatz zu finanzieren, oder fehlt eine Haftpflichtversicherung, greift die Forderungsausfalldeckung. Letztlich leistet der eigene Haftpflichtversicherer. Fazit: Die Insassenunfallversicherung bietet keinen ernst zunehmenden Ersatz zu einer vollwertigen Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung im engeren Sinn. Es ist daher sinnvoll, den hierfür nötigen Beitrag in einen angemessenen und umfassenden Versicherungsschutz zu investieren. Button Versicherungsvergleich