- die Krankenversicherung (privat wie gesetzlich) nach einem Verkehrsunfall die Kosten einer notwendigen Heilbehandlung der Insassen,
- bei einem Verkehrsunfall auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit die gesetzliche Unfallversicherung verschiedene Leistungen, die sich aus der Heilbehandlung, Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie eventuell einer Unfallrente ergeben könnten,
- eine bestehende freiwillige Unfallversicherung Leistungen aus den Ansprüchen, welche nach einem Unfall etwa durch bleibende Gesundheitsschäden entstehen,
- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Auszahlung der Rente, wenn die versicherten Insassen nach dem Unfall ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung gehört zu den klassischen Produkten mit Ausschnittsdeckung. Kern ist die Absicherung der Insassen in einem Kraftfahrzeug – sowohl gegen das Risiko der Invalidität als auch den Todesfall. Grundsätzlich kann der Vertrag nach dem Pauschal- oder Platzsystem ausgestaltet sein. Das Pauschalsystem ist relativ simpel: Im Versicherungsfall wird einfach die vereinbarte Leistungssumme durch die Anzahl der Insassen geteilt. Um einer Unterversicherung vorzubeugen, sehen einige Verträge die Anhebung der Versicherungssumme ab einer gewissen Zahl an Insassen vor. Im Platzsystem werden den einzelnen Plätzen feste Versicherungssummen zugeteilt. Dieser Verteilungsschlüssel kommt im Schadensfall zur Anwendung.
Obwohl auf den ersten Blick nützlich, wird die Insassenunfallversicherung kritisch gesehen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Leistungsbausteine der Insassenunfallpolice bereits weitgehend durch andere Tarife gedeckt werden.
So übernimmt: