Auf Reisen immer sicher unterwegs sein – viele Verbraucher denken hier im ersten Moment an die Reisekranken- oder Gepäckversicherung. Das Unfallrisiko bleibt dabei häufig völlig außer Acht. Dabei sind es gerade die schönsten Tage im Jahr, die unversehens zu einer – im wahrsten Sinn des Wortes – schmerzlichen Erinnerung werden können. Speziell, wenn Betroffene aus schwer zugänglichen Regionen gerettet und ins nächste Krankenhaus oder vielleicht per Flugzeug nach Hause transportiert werden müssen, kann ein Unfall teuer werden.
Die Reiseunfallversicherung bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, für diese wenigen Tage und Wochen im Jahr Sicherheit zu genießen. Ist deren Abschluss aber sinnvoll? Und worauf sollten Verbraucher achten?
Wer bereits eine Unfallversicherung besitzt, kann auf diese Ausschnittsdeckung getrost verzichten – private Unfalltarife gelten in der Regel weltweit und rund um die Uhr. Nimmt man den Schutz einer Reiseunfallversicherung in Anspruch, sollte man sich darüber im Klaren sein, was man letztlich unterschrieben hat. Nicht selten sind Versicherte der Meinung, mit der Police im Rücken tun und lassen zu können, was sie wollen. Leider ein Trugschluss. Denn die Reiseunfallversicherung kann in verschiedenen Situationen ihre Leistungen gleichermaßen wie jede Vollversicherung ausschließen.
Leistungsausschlüsse der Reiseunfallversicherung
Zu den bekannten Leistungsausschlüssen der Reiseunfallversicherung gehört unter anderem der Genuss von Alkohol. Erreicht der Promillewert eine gewisse Grenze, geht der Versicherungsnehmer leer aus. Und auch, wer die Ausschlüsse in Bezug auf sportliche Aktivität nicht genau nimmt, kann eine böse Überraschung erleben.
Letztere sind im Urlaub aber immer wieder Ursache für Unfälle. Da bei vielen Versicherern die Reise-Unfallversicherung auf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur privaten Unfallversicherung beruhen, gelten in diesem Zusammenhang grundsätzlich die gleichen Ausschlüsse. Problematisch werden die allgemeinen Ausschlüsse auf Reisen besonders im Hinblick auf das Thema Bewusstseinsstörungen.
Gerade in Urlaubsdestinationen nahe am Äquator sind Durchfallerkrankungen (Reisediarrhoe) durchaus an der Tagesordnung. Durch den damit verbundenen Flüssigkeitsverlust kann es zu Bewusstseinseintrübungen oder Schwächeanfälle kommen – und Unfällen.
Darüber hinaus betrifft das Thema Ausschlüsse sowohl den Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen, das Führen von Luftfahrzeugen und natürlich Krankheiten. Da gerade Letztere erfahrungsgemäß auf Reisen immer wieder eine größere Rolle spielen, steht der Abschluss einer entsprechenden Reise-Krankenversicherung an erster Stelle. Denn auch, wenn Unfälle für Gesundheitsschäden verantwortlich sein können – die privaten Versicherer kommen oft nicht für Kosten aus der Heilbehandlung auf.
Tipp: Wer bereits vor Reiseantritt weiß, dass er taucht oder ähnliche Sportarten betreibt, kann nach speziellen Tarifen mit Ausschnittdeckung suchen, die genau jene spezifischen Risiken absichern. Generell ist die Reise-Unfallversicherung kein Muss – zumal bereits abgeschlossene Unfallpolicen in der Regel eine weltweite Geltung genießen, der Versicherungsschutz daher auch im Urlaub gegeben ist.